Partnerschaftsgesellschaft mbB

Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Begleitung zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen an. Unsere Mandanten sind mittelständische Unternehmen aller Größenordnungen und Rechtsformen, auch börsennotierte Gesellschaften sowie deren Inhaber und Gesellschafter.

 

Unsere Mandanten beraten wir bei Unternehmensgründungen, bei Umstrukturierungen und Restrukturierungen, bei Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Fachlich erstreckt sich dieser beratende Bereich unserer Tätigkeit auf das Gesellschaftsrecht, das Umwandlungsrecht, den Bereich „Mergers & Acquisitions“, das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht sowie das Erb- und Familienrecht.

 

Unser Verständnis und unser Ziel gehen dahin, unsere Mandanten auch über diese Spezialbereiche hinaus in ihrem Tagesgeschäft und in ihren wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen umfassend zu begleiten. Dabei sind wir mit allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zu dem Kauf- und Werkvertragsrecht, dem Kreditsicherungsrecht, dem Mietrecht und dem Individualarbeitsrecht befasst. Schwerpunkte dieser allgemein wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit bilden das Vertriebsrecht mit dem Handelsvertreterrecht und wettbewerbsrechtliche Aspekte sowie das Markenrecht.

 

Im Rahmen der Beratung nehmen wir zu Fragen Stellung, zeigen Problemlösungen auf, entwerfen Verträge, entwickeln Verhandlungsstrategien und nehmen aktiv an den Verhandlungen für und mit unseren Mandanten teil. Dabei vertreten wir unsere Mandanten auch bei grenzüberschreitenden und internationalen Transaktionen und Vertragsgestaltungen. Partner der Sozietät sind Mitglieder in Aufsichtsgremien von Unternehmen. Die Interessen unserer Mandanten nehmen wir auch bei deren Vertretung vor Gericht wahr. Gerichtliche Verfahren führen wir für unsere Mandanten vor allen Arbeits- und Zivilgerichten im Bundesgebiet, sowie vor Schiedsgerichten im In- und Ausland.

 

Als Mitglied der International Bar Association und aufgrund zum Teil langjähriger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten im Ausland sind wir in ein Netzwerk eingebunden, das es uns und unseren Mandanten ermöglicht, kompetenten Rechtsrat im und für das Ausland jederzeit einzuholen. Wir können unsere Mandanten bei Transaktionen oder Gestaltungen mit Auslandsbezug daher auch im Ausland vor Ort unterstützen und ihnen auch insoweit flexibel und kurzfristig praxisorientierte Lösungen anbieten.

 

Unsere beratende Tätigkeit steht, wenn nicht stets, so doch ganz überwiegend, in wirtschaftlichem und/oder steuerrechtlichem Zusammenhang. Dabei hat sich unsere Zusammenarbeit im Verbund mit der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner in Münster erfolgreich entwickelt und bewährt. Wir können daher auch in Fallgestaltungen mit betriebswirtschaftlichen, bilanz- oder steuerrechtlichen Problemstellungen jederzeit über entsprechendes Fachwissen verfügen. Insbesondere bei Unternehmensbewertungen, Due Diligence-Prüfungen, Umwandlungen und Restrukturierungen können wir jederzeit kompetente Berufsträger hinzuziehen.